| Kirchturm in islamischen Ländern | | Print | |
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Ersterscheinung: Schweizerische Kirchenzeitung Damaskus wird zu Recht «Wiege der Zivilisationen» genannt. Als älteste durchgehend bewohnte Stadt der Welt ist sie seit Jahrtausenden Zeugin verschiedener Kulturen und Religionen. In westlichen Ländern wenig bekannt ist, dass die Stadt als Sinnbild für religiöse Toleranz gilt. Arabische Juden, Christen und Muslime leben in dieser mehrheitlich muslimischen Metropolis in gegenseitigem Respekt und Offenheit. Schmuckvolle Kirchtürme erheben sich zu Hunderten in der Altstadt von Damaskus sowie in der umliegenden Agglomeration. Nicht selten stehen Kirchtürme unmittelbar neben prächtigen Minaretten. Obwohl 90 Prozent der syrischen Bevölkerung Muslime sind, scheint sich niemand über das stündlich erklingende, lautsprecherverstärkte Glockengeläut christlicher Kirchen zu stören. In Syrien gibt es, soweit ersichtlich, keinen einzigen Rechtsfall, in dem ein Gericht aufgrund Glockenlärm oder ideeller Emissionen hätte tätig werden müssen. Bedros Miratian, Erzbischof der armenisch-katholischen Diozöse von Aleppo, begründet diese fehlende Auseinandersetzung folgendermassen: «Wir müssen uns keinen spezifischen Platz in der Gesellschaft suchen. Er wurde uns schon vor langer Zeit gegeben.»1 Syrien ist kein Einzelfall. Auch in anderen muslimisch geprägten Ländern wie Jordanien und dem Libanon haben Christinnen und Christen das Recht, als Glaubenszeugnis Kirchen mit Türmen zu errichten. Diese Toleranz gegenüber christlicher Selbstbestimmung wurzelt in uralter, islamischer Tradition. Anfänge religiöser ToleranzIm Jahre 380 wurde das Christentum von den Kaisern Valentinian, Theodosius und Arcadius zur Staatsreligion erklärt. Kaiser Theodosius liess das Symbol der byzantinischen Herrschaft, den Jupitertempel in Damaskus, zerstören und errichtete an seiner Stelle – als Demonstration des christlichen Glaubens – eine beeindruckende Kathedrale zu Ehren Johannes’ des Täufers. In den folgenden Jahrhunderten wurde das oströmische Territorium christianisiert. Die religiöse Vielfalt der Region verringerte sich deutlich, bis im Jahre 635 die Araber in Damaskus einfielen und unter Kalif Umar die Stadt besiegten. Die religiöse Praxis Andersgläubiger wurde durch die Islamische Expansion nicht eingeschränkt. Christen und Moslems beteten fortan gemeinsam in der Johanneskathedrale zum selben Gott. Mit wachsendem, islamischen Bevölkerungsanteil kaufte die Stadtverwaltung die Kathedrale den Christen ab.2 Hunderte anderer Kirchen und Klöster durften weiterhin zur Ausübung der christlichen Religion genutzt werden. Jedoch rissen die Muslime einerseits manche Teile der Johanneskathedrale ab, andererseits bauten sie Minarette hinzu, damit «die grösste Moschee aller Zeiten» als Zeichen der Dynastie der Umayyaden gelten sollte.3 Die neue Herrschaft drängte den islamischen Glauben der vorwiegend christlichen und jüdischen Bevölkerung nicht auf. Andersgläubige wurden lediglich zur Annahme des Islams eingeladen.4 Vorausgesetzt dass sie Tribut bezahlten, besassen Juden und Christen ein Recht auf Religionsausübung sowie auf Schutz ihres Eigentums, und islamische Gelehrte handelten mit den Repräsentanten anderer Religionsgemeinschaften Schutzverträge aus. Die Bezahlung einer Kopfsteuer (der sogenannten jizyah) war für Nichtmuslime notwendig, um sich vor Plünderungen, Massaker und Versklavung durch die Beduinen zu schützen. Die Tradition religiöser Toleranz wurde jedoch nie in absoluter Weise gelebt oder respektiert; die jüdische und christliche Dorf- oder Stadtbevölkerung wurde wiederholt Opfer gelegentlicher Massaker und Sklaverei von Seiten der Beduinen. So gestaltete sich die Umsetzung der Toleranzlehre schwierig, zumal einige Stämme nur widerwillig islamisches Recht einhielten.5 Weiterentwicklung religiöser ToleranzEnde des 12. Jahrhunderts führten die Osmanen das von den Umayyaden entwickelte Konzept weiter. Die Patriarchen und Bischöfe der christlichen Gemeinschaften erhielten das Recht, ihre Kirchensteuereinnahmen durch religiöse Stiftungen (awaqf) selbst zu verwalten, was zur Errichtung neuer Sakralbauten sowie zur Bereicherung bestehender Kirchen und Klöster im gesamten Nahen Orient führte.6 Das osmanische Toleranzverständnis sah zudem vor, Andersgläubligen ihr religiöses Recht im Bereich Personenstand weiter zuzugestehen. Somit wurde das Ehe- und Erbrecht sowohl christlicher als auch jüdischer Religionsgemeinschaften nicht durch die Schari’a, sondern durch das Evangelium oder das Talmudische Recht geregelt. Das Oberhaupt der jeweiligen nichtmuslimischen Religionsgemeinschaft nahm in der Folge gesetzesinterpretierende Aufgaben wahr. Die Osmanen nannten diese unabhängigen Rechtseinheiten Millet in Anlehnung an das arabische Wort millah, was Nation, Volk oder Gemeinschaft bedeutet. Für Religionsminderheiten brachte das Millet-System einen weiteren Vorteil: Es ermöglichte den verschiedenen Gruppierungen ihre lokalen, ethnischen sowie sprachlichen Eigenarten zu bewahren.7 Die religiöse Toleranz von heuteFortschrittliche islamische LänderIn Syrien, dem Libanon und Jordanien wurde das Millet-System nach dem Ersten Weltkrieg aufgehoben. An seine Stelle trat die öffentlich-rechtliche Anerkennung christlicher und jüdischer Religionsminderheiten.8 Der Staat mischt sich in diesen drei Ländern nicht in das Personenstandsrecht (z. B. Verlobung, Ehe, Kindsrechte und Nachlass) der Religionsgemeinschaft ein.9 Die Kirchen organisieren und verwalten sich autonom im Rahmen des weltlich gesetzten Rechts, wobei das isamisches Recht keine Vorrangstellung einnimmt. Die Rechtsprechung (in Form von so genannten fatãwã) gilt nur für muslimische Gemeinschaften.10 Neue Kirchen einschliesslich Glockenturm, Klöster und Friedhöfe dürfen in Übereinstimmung mit dem geltenden Baurecht frei errichtet werden. Christen und Juden sind damit den Muslimen gleichgestellt und die Religionsfreiheit findet verfassungsrechtlichen Schutz.11 Radikal islamische LänderNicht alle muslimischen Staaten haben die ursprüngliche Toleranzlehre fortgesetzt. Nach obenstehender Darstellung ist es bedauerlich, dass beispielsweise in Saudi Arabien keine nichtmuslimische Symbole getragen werden dürfen, und es in den andern Ländern der arabischen Halbinsel zu wenig Platz für Kirchen und schon gar keine Baubewilligung für Kirchtürme gibt.12 Für ein Leben in radikalreligiöser Einheit begeben sich diese Staaten nicht nur ins soziokulturelle Abseits, sondern sie entziehen sich verschiedenen global gängigen Formen des wirtschaftlichen Austauschs, der Stabilität sowie der Kreativität. Die religiöse Toleranz von morgenOb sich die Schweiz in Zukunft zu den fortschrittlichen muslimischen Ländern gesellt oder in die Fussstapfen radikal islamischer Staaten tritt, ist ungewiss. Für den Bischof von Arabien, Paul Hinder, ist hingegen klar, dass die Ablehnung der Minarettverbotsinitiative ein wirkungsvolles und positives Signal in radikalislamische Länder aussenden könnte.13 Die Geschichte Syriens, Jordaniens und des Libanons zeigt, wie stark sich die Religionsfreiheit in muslimischen Ländern entfalten kann. Christen und Juden würden von einem Schweizer «Nein» zum Minarettverbot profitieren. Somit geht die Verantwortung der Stimmberechtigten weit über die eigenen Landesgrenzen hinaus. Obwohl die Minarettverbotsinitiative aus den dargelegten Überlegungen abzulehnen ist, können wir sie paradoxerweise auch als Chance sehen, uns klar für die Zustimmung zur Religionsfreiheit auszusprechen.
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